Rechtsanwaltskanzlei Jörg Lengnick

 

Fachanwaltschaft & Tätigkeitsschwerpunkte

Fachanwalt Familienrecht

Das Familienrecht regelt Rechtsverhältnisse der durch Ehe, Familie und Verwandtschaft miteinander verbundenen Personen. Auch Fragen der Vormundschaft, der Pflegschaft und der Betreuung fallen hierunter.

Allgemeines Zivilrecht

Das allgemeine Zivilrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen rechtlich gleichgestellten Rechtssubjekten (natürliche oder juristische Personen). Hierzu gehört unter anderem das Vertragsrecht, die gesetzlichen Schuldrechte (u.a. das Bereicherungs- und das Deliktsrecht) und das Sachenrecht. Ein typisches Beispiel aus dem Vertragsrecht ist der Mietvertrag.
Beim Mietvertrag, einem im BGB typisierten, gegenseitigen, schuldrechtlichen Vertrag, schuldet der Vermieter dem Mieter die Gebrauchsüberlassung einer Sache auf Zeit und der Mieter als Gegenleistung die vereinbarte Miete. Typische Probleme sind Mietvertragskündigungen, Mieterhöhungen, Nebenkostenabrechnungen, Zahlung der Mietkaution und Mängel, bzw. Schäden am Mietobjekt.

Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht umfasst Gesetze, Verordnungen und vertragliche Bestimmungen zur nichtselbständigen, abhängigen Erwerbstätigkeit. Inhaltlich unterscheidet man zwischen dem Individualarbeitsrecht (Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmern) und das Kollektivarbeitsrecht (Verhältnis zwischen Gewerkschaften, Betriebsräten, Personalräten bzw. Mitarbeitervertretungen auf der einen Seite und den Arbeitgeberverbänden bzw. Arbeitgebern auf der anderen Seite. Ein wichtiger Bestandteil des Arbeitsrechts ist der Arbeitnehmerschutz.

Sozialrecht

Das Sozialrecht dient der Erfüllung des grundgesetzlichen Auftrags zur Sicherung des Sozialstaatspostulats. Unter das Sozialrecht fallen einzelne Rechtsgebiete und Gesetzesmaterien wie die Sozialversicherung und Arbeitsförderung (Arbeitslosenversicherung), soziale Entschädigung bzw. Versorgung (z.B. Schwerbehindertenrecht, Kriegsopfer- und Gewaltopferentschädigung), soziale Förderung (Wohngeld, Kindergeld, Erziehungsgeld, Ausbildungsförderung) und Soziale Hilfen bzw. Grundsicherung (Sozialhilfe, Grundsicherung für Arbeitsuchende).

Verkehrsrecht

Das Verkehrsrecht umfaßt einerseits das öffentliche Ordnungsrecht (Verkehrsstraftaten und Verkehrsordnungswidrigkeiten), andererseits das zivile Recht im Rahmen einer Unfallregulierung (Schadensersatz und Schmerzensgeld) und die Rechtsbeziehungen zu den Kfz-Versicherern.

 

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