Rechtsanwaltskanzlei Jörg Lengnick

 

Checkliste für das Anwaltsgespräch

Sie quält ein rechtliches Problem, für das Sie anwaltliche Hilfe benötigen? Egal, ob zunächst einmal nur eine anwaltliche Erstberatung oder auch gleich eine anwaltliche Vertretung gegenüber Dritten, ist es für Sie immer sinnvoll, gut vorbereitet zu sein, damit keine Fragen unbeantwortet bleiben und die Hilfe durch uns schnell und effektiv erfolgen kann. Die folgende Checkliste soll Ihnen und uns dabei behilfich sein:  

1. Gesprächstermin vereinbaren

Rufen Sie an und schildern Sie mir kurz, um was es geht. So kann ich Ihnen sagen, ob ich Ihnen bei Ihrem Problem helfen kann. Vereinbaren Sie einen Gesprächstermin und hinterlassen Sie eine Rufnummer.

2. Fristen beachten

Gerade bei Auseinandersetzungen mit Behörden oder Arbeitgebern, aber auch vor Gericht gibt es häufig Fristen, die es dringend zu beachten gilt. Nach Ablauf einer Frist kann es deutlich schwerer werden, etwas für Sie zu tun. Also zögern Sie nicht zu lange, wenn Sie anwaltliche Hilfe benötigen.

3. Fakten sammeln  

Notieren Sie sich in Stichpunkten, um was es bei Ihrem Anliegen geht. So ist sicher, dass Sie im Gespräch mit mir nichts vergessen: Wer will was von wem? Was ist passiert und wann? Wie kam es dazu? Vertrauen ist dabei sehr wichtig, also lassen Sie keine Fakten aus, aus welchem Grunde auch immer.
Nicht zuletzt benötige ich natürlich auch Ihre eigenen Daten, wie Name, Adresse, Telefonnummer und Bankverbindung.

4. Dokumente zusammenstellen  

Sammeln Sie alle Dokumente, die Ihr Anliegen betreffen, z.B. Verträge, Gesprächsnotizen oder Briefe. Schreiben Sie auf, wann Sie diese erhalten oder abgeschickt haben. Nehmen Sie auch die Briefumschläge mit, denn das Datum des Poststempels kann wichtig sein. Bringen Sie lieber zu viele als zu wenig Dokumente zum Beratungsgespräch mit - ich kann dann entscheiden, welche davon wichtig sind.

5. Zeugen auflisten  

Kann jemand bezeugen, was passiert ist? Dies können Passanten bei einem Verkehrsunfall sein, aber auch Personen, die bei einem Gespräch mit Ihrem potenziellen Gegner dabei waren. Schreiben Sie bitte Namen und Adressen auf und bringen sie die Zeugenliste mit zu dem Gespräch.

6. Ziel festlegen  

Machen Sie sich bitte vorher schon Gedanken darüber, was Sie erreichen wollen. Geht es Ihnen darum, möglichst schnell zu einer Einigung zu kommen oder darum, Ihren Gegner vor Gericht zu bringen?

7. Kosten klären

Es muss natürlich auch über die Kosten der Beauftragung gesprochen werden, gegebenenfalls über weitere Kosten, wie z.B. die des Gerichts. Wenn Sie über ein geringes Einkommen verfügen, kann ich prüfen, ob Sie Anspruch auf Beratungs-, Prozesskosten- oder Verfahrenskostenhilfe haben. Wenn Sie rechtsschutzversichert sind, bringen Sie bitte die Daten Ihrer Rechtsschutzversicherung mit (Name, Adresse, Versicherungsnummer und falls vorhanden auch die Allgemeinen Bedingungen Ihrer Versicherung (ARB)).

Soweit nichts anderweitig schriftlich vereinbart worden ist, richten sich die anwaltlichen Gebühren nach dem Wert, den der Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit hat (§§ 2 RVG, 49 b Abs. 5 BRAO).

Wichtig ist, dass Sie wissen, dass Sie sich als Auftraggeber grundsätzlich immer zur Zahlung der anfallenden Rechtsanwaltsvergütung verpflichten. Die Pflicht zur Zahlung entfällt erst dann für Sie, wenn die Rechtsanwaltsvergütung durch Ihre Rechtsschutzversicherung oder dem erstattungspflichtigen Gegner ausgeglichen worden ist oder aufgrund eines bestehenden Beratungshilfe-, Prozesskostenhilfe- oder Verfahrenskostenhilfebeschlusses abgerechnet werden konnte.

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